FAQ - Häufige Fragen

Fragen zu ADHS

Führen Sie auch eine ADHS Diagnostik durch?

Eine ausführliche ADHS-Diagnostik bieten wir in unserer Praxis als Selbstzahlerleistung an. Die Gesamtkosten liegen in der Regel bei ca. 730 €. Für die Diagnostik erfolgt zunächst ein Erstgespräch. Sollte es nur beim Erstgespräch bleiben, liegen die Kosten bei 189,91 €.

Privatversicherte erhalten die Kosten in der Regel von ihrer Krankenversicherung erstattet. Den Termin hierzu können Sie online über unsere Webseite vereinbaren. Die Termine können auch im Rahmen der Videosprechstunde wahrgenommen werden.

Nach gesicherter Diagnose übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel die Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen medikamentösen Behandlung.


Sollten Sie eine Überweisung an eine ADHS-Ambulanz einer Universitätsklinik wünschen, ist hierfür eine Erstvorstellung in unserer Kassensprechstunde möglich. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin zur psychiatrischen Untersuchung in unserer Kassensprechstunde, sofern freie Termine verfügbar sind.

Die Inanspruchnahme einer Selbstzahlerleistung ist hierfür keine Voraussetzung.

Wie hoch sind die Kosten einer ADHS-Diagnostik für Selbstzahler?

Die Kosten für eine ADHS-Diagnostik bei Selbstzahlern variieren je nachdem, wie aufwendig der Prozess sein wird. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Gesamtkosten liegen in der Regel bei ca. 730 €. Für die Diagnostik erfolgt zunächst ein Erstgespräch. Sollte es nur beim Erstgespräch bleiben, dann liegen die Kosten in der Regel bei 189,91 €.

Privatversicherte Patienten bekommen die Kosten in der Regel von ihrer Krankenversicherung erstattet.

Kann ich für die ADHS Diagnostik eine Videosprechstunde buchen?

Ja, es ist möglich, für die ADHS-Diagnostik eine Video-Sprechstunde zu buchen. Beim ersten Termin erfolgt eine orientierende Einschätzung. Wenn eine weitere Diagnostik medizinisch erforderlich sein sollte, dann werden Folgetermine vereinbart.

Die Möglichkeit der Durchführung der Folgetermine per Video-Sprechstunde hängt von der Qualität der Video- und Tonverbindung des Patienten ab. Sollte die Verbindung einwandfrei sein, sind diese Termine ebenfalls per Video-Sprechstunde möglich.

Verschreiben Sie auch BtM-Rezepte?

Ja! Wenn die medizinische Notwendigkeit bestehen sollte, dann verordnen wir auch entsprechende Betäubungsmittel wie z.B. Methylphenidat.

Bei mir ist ADHS im Erwachsenenalter bereits nachweislich gesichert. Übernimmt meine gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der medikamentösen Behandlung?

Ja, im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinien übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die indikationsgerechte Behandlung bei nachweislich bestehender ADHS im Erwachsenenalter. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Behandlung auch wirtschaftlich sein muss. Dies sind Vorgaben Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Bekomme ich eine Überweisung bei Ihnen für die ADHS Ambulanz der Universitätsklinik?

Sollten Sie eine Überweisung an eine ADHS-Ambulanz einer Universitätsklinik wünschen, ist hierfür eine Erstvorstellung in unserer Kassensprechstunde in unserer Praxis in Frechen möglich. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin zur psychiatrischen Untersuchung in unserer Kassensprechstunde, sofern freie Termine verfügbar sind.

Die Inanspruchnahme einer Selbstzahlerleistung ist hierfür keine Voraussetzung.

ALLGEMEINE FRAGEN

Ich bin gesetzlich versichert. Behandeln Sie mich?

Ja. Gesetzlich versicherte Patienten behandle ich ausschließlich in meiner Praxis in Frechen.

Aufgrund meines halben Kassensitzes ist die Anzahl der Termine jedoch begrenzt.

Was bedeutet Selbstzahler?

Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, unsere Privatsprechstunde in Anspruch zu nehmen.

Dabei rechnen wir nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab:

Die Kosten einer Konsultation schwanken je nach Leistungsumfang, liegen aber in den meisten Fällen im Bereich um 80-110€.

Sie müssen die Behandlungskosten selbst tragen (Selbstzahlerleistung). Ihre gesetzliche Krankenversicherung wird in diesem Fall die Behandlungskosten nicht übernehmen.

Wie beginne ich eine psychotherapeutische Behandlung?

Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, uns vorab per E-Mail anzufragen, ob derzeit Erstgespräche für eine ambulante Psychotherapie verfügbar sind. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Falls Sie einen Konsiliarbericht für eine Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten benötigen, vereinbaren Sie bitte eine psychiatrische Untersuchung bei uns.

Gibt es bei Ihnen eine Warteliste für die psychotherapeutische Behandlung?

Ja! Nach dem Erstgespräch kommen Sie auf meine Warteliste.

Ich brauche ein fachärztliches Attest. Können Sie es mir ausstellen?

Ja! Für die Erstellung eines Attests oder Gutachtens erfolgt eine privatärztliche Untersuchung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für die Untersuchung liegen in der Regel bei 102,00 €. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung von Ihren persönlichen Erwartungen abweichen kann.

Die Kosten für ein Attest oder Gutachten richten sich nach Umfang und Fragestellung und werden im Anschluss an die Untersuchung individuell besprochen. In einigen Fällen können weitere kostenpflichtige Termine erforderlich sein.

Erstellen Sie auch Gutachten?

Ja! Für die Erstellung eines Attests oder Gutachtens erfolgt eine privatärztliche Untersuchung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für die Untersuchung liegen in der Regel bei 102,00 €. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung von Ihren persönlichen Erwartungen abweichen kann.

Die Kosten für ein Attest oder Gutachten richten sich nach Umfang und Fragestellung und werden im Anschluss an die Untersuchung individuell besprochen. In einigen Fällen können weitere kostenpflichtige Termine erforderlich sein.

Ich brauche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Können Sie mir eine ausstellen?

Ja! Falls bei Ihnen nach einer psychiatrischen Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden sollte, dann erhalten Sie auf Wunsch gerne eine entsprechende Bescheinigung.

Kann ich in Ihre Sprechstunde und meinen Psychotherapeuten weiter behalten?

Ja! Natürlich können Sie in meine psychiatrische Sprechstunde kommen und auch weiterhin bei Ihrem Psychotherapeuten in psychotherapeutischer Behandlung bleiben.